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Möderitzer Weg 5619370 Parchim
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Öffnungszeiten Service:

Rechtshinweise / AGB

Neuwagen-Verkaufsbedingungen

(Kraftfahrzeuge und Anhänger)

rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausge-

nommen sind Gegenforderungen des Käufers

aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbe-

haltungsrecht kann er nur geltend machen,

soweit es auf Ansprüchen aus demselben

Vertragsverhältnis beruht.

Unverbindliche Empfehlung des Verbandes

der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Ver-

bandes der Internationalen Kraftfahrzeugher-

steller e.V. (VDIK) und des

Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeugge-

werbe e. V. (ZDK)

IV. Lieferung und Lieferverzug

Stand: 01/2022

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbind-

lich oder unverbindlich vereinbart werden kön-

nen, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen

beginnen mit Vertragsabschluss.

I. Vertragsabschluss/Übertragung von

Rechten und Pflichten des Käufers

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Über-

1

. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens

schreiten eines unverbindlichen Liefertermins

oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Ver-

käufer auffordern, zu liefern. Diese Frist ver-

kürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf

zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Ver-

käufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der

Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs

Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich

auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wo-

chen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer

vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abge-

schlossen, wenn der Verkäufer die Annahme

der Bestellung des näher bezeichneten Kauf-

gegenstandes innerhalb der jeweils genannten

Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung

ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet,

den Besteller unverzüglich zu unterrichten,

wenn er die Bestellung nicht annimmt.

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Ver-

zugsschadens, beschränkt sich dieser bei

leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf

höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag

2

. Übertragungen von Rechten und Pflichten

zurücktreten und/oder Schadensersatz statt

der Leistung verlangen, muss er dem Verkäu-

fer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß

Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine

angemessene Frist zur Lieferung setzen.

des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der

Zustimmung des Verkäufers in Textform.

Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten

Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer.

Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz

statt der Leistung, beschränkt sich der An-

spruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchs-

tens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist

der Käufer eine juristische Person des öffentli-

chen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder-

vermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab-

schluss des Vertrages in Ausübung seiner

gewerblichen oder selbständigen beruflichen

Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprü-

che statt der Leistung bei leichter Fahrlässig-

keit ausgeschlossen.

Für andere Ansprüche des Käufers gegen den

Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustim-

mung des Verkäufers dann nicht, wenn beim

Verkäufer kein schützenswertes Interesse an

einem Abtretungsausschluss besteht oder

berechtigte Belange des Käufers an einer Ab-

tretbarkeit des Rechtes das schützenswerte

Interesse des Verkäufers an einem Abtre-

tungsausschluss überwiegen.

II. Preise

Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist,

die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet

er mit den vorstehend vereinbarten Haftungs-

begrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht,

wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Liefe-

rung eingetreten wäre.

III. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistun-

gen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes

und Aushändigung oder Übersendung der

Rechnung zur Zahlung fällig.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine

verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt

der Verkäufer bereits mit Überschreiten des

Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die

Rechte des Käufers bestimmen sich dann

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der

Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegen-

forderung des Käufers unbestritten ist oder ein

2

nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Ab-

schnitts.

vertrages zustehenden Forderungen Eigentum

des Verkäufers.

5

. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungs-

Ist der Käufer eine juristische Person des öf-

fentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches

Sondervermögen oder ein Unternehmer, der

bei Abschluss des Vertrages in Ausübung

seiner gewerblichen oder selbständigen beruf-

lichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentums-

vorbehalt auch bestehen für Forderungen des

Verkäufers gegen den Käufer aus der laufen-

den Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich

von im Zusammenhang mit dem Kauf zu-

stehenden Forderungen.

ausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für

Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder

vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des

Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters

oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie

bei Verletzung von Leben, Körper oder Ge-

sundheit.

6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder

dessen Lieferanten eintretende Betriebsstö-

rungen, die den Verkäufer ohne eigenes Ver-

schulden vorübergehend daran hindern, den

Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin

oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern,

verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Ab-

schnitts genannten Termine und Fristen um die

Dauer der durch diese Umstände bedingten

Leistungsstörungen. Führen entsprechende

Störungen zu einem Leistungsaufschub von

mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom

Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte

bleiben davon unberührt.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer

zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt

verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit

dem Kaufgegenstand im Zusammenhang ste-

hende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat

und für die übrigen Forderungen aus den lau-

fenden Geschäftsbeziehungen eine angemes-

sene Sicherung besteht.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts

steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbe-

scheinigung Teil II dem Verkäufer zu.

7. Konstruktions- oder Formänderungen, Ab-

weichungen im Farbton sowie Änderungen des

Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben

während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die

Änderungen oder Abweichungen unter Berück-

sichtigung der Interessen des Verkäufers für

den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäu-

fer oder der Hersteller zur Bezeichnung der

Bestellung oder des bestellten Kaufgegen-

standes Zeichen oder Nummern gebraucht,

können allein daraus keine Rechte hergeleitet

werden.

2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und

Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht

vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Ver-

trag zurücktreten und/oder bei schuldhafter

Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz

statt der Leistung verlangen, wenn er dem

Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur

Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Frist-

setzung ist entsprechend den gesetzlichen

Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer

Anspruch auf Schadensersatz statt der Leis-

tung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder

an sich, sind Verkäufer und Käufer sich dar-

über einig, dass der Verkäufer den gewöhnli-

chen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im

Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf

Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich

nach Rücknahme des Kaufgegenstandes ge-

äußert werden kann, wird nach Wahl des Käu-

fers ein öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger, z. B. der Deutschen Auto-

mobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnli-

chen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt

die erforderlichen Kosten der Rücknahme und

Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Ver-

V. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegen-

stand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der

Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Ver-

käufer von seinen gesetzlichen Rechten Ge-

brauch machen. Verlangt der Verkäufer Scha-

densersatz, so beträgt dieser 15 % des Kauf-

preises. Der Schadenersatz ist höher oder

niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer

einen höheren Schaden nachweist oder der

Käufer nachweist, dass ein geringerer oder

überhaupt kein Schaden entstanden ist.

wertungskosten betragen ohne Nachweis 5 %

des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind

höher oder niedriger anzusetzen, wenn der

Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der

Käufer nachweist, dass geringere oder über-

haupt keine Kosten entstanden sind.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Aus-

gleich der dem Verkäufer aufgrund des Kauf-

3

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht,

darf der Käufer über den Kaufgegenstand we-

der verfügen noch Dritten vertraglich eine Nut-

zung einräumen.

5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt

werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der

Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom

Hersteller/Importeur für die Betreuung des

Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben

geltend machen; im letzteren Fall hat der Käu-

fer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu

unterrichten, wenn die erste Mängelbeseiti-

gung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen

von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestäti-

gung über den Eingang der Anzeige in Text-

form auszuhändigen.

VII. Haftung für Sachmängel und Rechts-

mängel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmän-

geln und Rechtsmängeln verjähren entspre-

chend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei

Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist

von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristi-

sche Person des öffentlichen Rechts, ein öf-

fentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein

Unternehmer ist, der bei Abschluss des Ver-

trages in Ausübung seiner gewerblichen oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines

Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der

Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen

Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Her-

steller/Importeur für die Betreuung des Kauf-

gegenstandes anerkannten dienstbereiten

Betrieb zu wenden.

2

2

. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz

gilt nicht für Schäden, die auf einer grob

fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von

Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen

Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beru-

hen sowie bei Verletzung von Leben, Körper

oder Gesundheit.

c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten

Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Ver-

jährungsfrist des Kaufgegenstandes Sach-

mängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages

geltend machen.

3

. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen

d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Ver-

käufers.

Bestimmungen für einen Schaden aufzukom-

men, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so

haftet der Verkäufer beschränkt:

6. Soweit der Käufer ein Verbraucher im Sinne

von § 13 BGB ist, gelten für Sach- und

Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elemen-

ten für die digitalen Elemente nicht die Be-

stimmungen dieses Abschnittes, sondern die

gesetzlichen Regelungen.

Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver-

tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die

der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem

Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-

führung des Kaufvertrages überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käu-

fer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Diese Haftung ist auf den bei Vertragsab-

schluss vorhersehbaren typischen Schaden

begrenzt.

VIII. Haftung für sonstige Ansprüche

1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die

nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel

und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die

gesetzlichen Verjährungsfristen.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung

der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen

und Betriebsangehörigen des Verkäufers für

von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verur-

sachte Schäden.

2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ab-

schnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ ab-

schließend geregelt. Für sonstige Schadenser-

satzansprüche gegen den Verkäufer gelten die

Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für

Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und

4 entsprechend.

Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und

den vorgenannten Haftungsausschluss gilt

Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.

4

. Unabhängig von einem Verschulden des

3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne

von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand

auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder

digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neu-

fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digi-

talen Produkte erfüllen kann, gelten für diese

Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des

Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines

Mangels, aus der Übernahme einer Garantie

oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem

Produkthaftungsgesetz unberührt.

4

digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistun-

gen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff

BGB.

IX. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünfti-

gen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung

mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und

Scheckforderungen ist ausschließlicher Ge-

richtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der

Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im

Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen

Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort

aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz

oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit-

punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im

Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers

gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als

Gerichtsstand.

X. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreit-

beilegungsgesetz (VSBG)

Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeile-

gungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-

tungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen

und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

1

Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen

(Kraftfahrzeuge und Anhänger)

Unverbindliche Empfehlung des Zentralver-

bandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.

(ZDK)

III. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich

oder unverbindlich vereinbart werden können,

sind in Textform anzugeben. Lieferfristen

beginnen mit Vertragsabschluss.

Stand: 01/2022

2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahr-

zeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines

unverbindlichen Liefertermins oder einer unver-

bindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu

liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt

der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch

auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt

sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des

Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten

Kaufpreises.

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rech-

ten und Pflichten des Käufers

1

1

. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis

0 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen

gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen,

wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung

des näher bezeichneten Kaufgegenstandes

innerhalb der jeweils genannten Fristen in

Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt.

Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller

unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestel-

lung nicht annimmt.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag

zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der

Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach

Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz

1

dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur

Lieferung setzen.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des

Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der

Zustimmung des Verkäufers in Textform.

Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt

der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei

leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des

vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine

juristische Person des öffentlichen Rechts, ein

öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein

Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in

Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten

Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer.

Für andere Ansprüche des Käufers gegen den

Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung

des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer

kein schützenswertes Interesse an einem

Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte

Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des

Rechtes das schützenswerte Interesse des

Verkäufers an einem Abtretungsausschluss

überwiegen.

Ausübung

seiner

gewerblichen

oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind

Schadenersatzansprüche bei leichter Fahr-

lässigkeit ausgeschlossen.

Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die

Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit

den

vorstehend

vereinbarten

Haftungs-

begrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn

der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung

eingetreten wäre.

II. Zahlung

1

. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen

4

. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine

sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und

Aushändigung oder Übersendung der Rechnung

zur Zahlung fällig.

verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der

Verkäufer bereits mit Überschreiten des

Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die

Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach

Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der

Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenfor-

derung des Käufers unbestritten ist oder ein

rechtskräftiger

ausgenommen sind Gegenforderungen des

Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein

Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend

machen, soweit es auf Ansprüchen aus

demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.

Die

Haftungsbegrenzungen

und

Titel

vorliegt.

Hiervon

Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten

nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen

oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des

Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder

seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6

. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder

dessen Lieferanten eintretende

Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne

2

eigenes Verschulden vorübergehend daran

hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten

Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu

liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses

Abschnitts genannten Termine und Fristen um die

Dauer der durch diese Umstände bedingten

2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und

Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht

vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag

zurücktreten

und/oder

bei

schuldhafter

Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz

statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer

erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung

bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist

entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen

entbehrlich.

Leistungsstörungen.

Führen

entsprechende

Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr

als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag

zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben

davon unberührt.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf

der Käufer über den Kaufgegenstand weder ver-

fügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung ein-

räumen.

IV. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand

innerhalb von acht Tagen ab Zugang der

Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der

Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen

gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel

1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne

von § 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der

zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und

Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab

Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer

nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer

vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der

Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in

Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag

ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.

2

. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so

beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der

Schadenersatz ist höher oder niedriger anzuset-

zen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden

nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein

geringerer oder überhaupt kein Schaden

entstanden ist.

V. Eigentumsvorbehalt

Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit

digitalen Elementen gelten für die digitalen

Elemente nicht die Bestimmungen dieses

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich

der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages

Abschnittes,

Regelungen.

sondern

die

gesetzlichen

zustehenden

Verkäufers.

Forderungen

Eigentum

des

2. Ist der Käufer eine juristische Person des

Ist der Käufer eine juristische Person des öffent-

lichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder-

vermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab-

schluss des Vertrages in Ausübung seiner

gewerblichen oder selbständigen beruflichen

Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt

auch bestehen für Forderungen des Verkäufers

öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches

Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei

Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner

gewerblichen oder selbständigen beruflichen

Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter

Ausschluss

jeglicher

Sach-

und

Rechtsmängelansprüche.

gegen den Käufer

aus der

laufenden

Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im

Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden

Forderungen.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf

einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen

Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines

gesetzlichen

Vertreters

oder

seines

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum

Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet,

wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegen-

stand im Zusammenhang stehende Forderungen

unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen For-

derungen aus den laufenden Geschäftsbeziehun-

gen eine angemessene Sicherung besteht.

Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung

von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen

Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen,

der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet

der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver-

tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der

Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt

und Zweck gerade auferlegen will oder deren

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts

steht

das

Recht

zum

Besitz

der

Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer

zu.

3

Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf

deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut

und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei

Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen

Schaden begrenzt.

3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von

§ 13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch die

Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler

Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine

Funktion auch ohne diese digitalen Produkte

erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte

oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen

Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der

gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und

Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen

durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob

fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von

Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen

Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen

sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit.

VIII. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen

Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit

Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheck-

forderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der

Sitz des Verkäufers.

4. Unabhängig von einem Verschulden des

Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des

Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines

Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder

eines Beschaffungsrisikos und nach dem

Produkthaftungsgesetz unberührt.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer

keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,

nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder

gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ver-

legt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung

nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen

des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen

Wohnsitz als Gerichtsstand.

5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt

werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer

beim Verkäufer geltend zu machen. Bei

mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem

Käufer eine Bestätigung über den Eingang der

Anzeige in Textform auszuhändigen.

IX. Außergerichtliche Streitbeilegung

1. Kfz-Schiedsstellen

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines

Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der

Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers

an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.

a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild

„Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das

Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“,

können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem

Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit

einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr

als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die

für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-

Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss

unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes,

spätestens einen Monat nach Ablauf der

Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel

gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines

Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz-

Schiedsstelle erfolgen.

c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung

eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf

der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes

Sachmängelansprüche

auf

Grund

des

Kaufvertrages geltend machen.

Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

VII. Haftung für sonstige Ansprüche

1

. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht

b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle

wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und

Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die

gesetzlichen Verjährungsfristen.

c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die

Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge-

hemmt.

2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ab-

schnitt

abschließend

Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer

gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung

für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und

III

„Lieferung

und

Für

Lieferverzug“

d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet

geregelt.

sonstige

sich

Verfahrensordnung, die den Parteien auf

Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle

ausgehändigt wird.

nach

deren

Geschäfts-

und

4

entsprechend.

4

e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge-

schlossen, wenn bereits der Rechtsweg be-

schritten ist. Wird der Rechtsweg während eines

Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die

Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle

werden Kosten nicht erhoben.

2. Hinweis gemäß § 36

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der

Verkäufer

wird

nicht

an

einem

einer

Streitbeilegungsverfahren

vor

Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des

VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht

verpflichtet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den

Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile

Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2

dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur

Lieferung setzen.

Unverbindliche Empfehlung des Zentralver-

bandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.

(ZDK)

Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt

der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei

leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des

vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine

juristische Person des öffentlichen Rechts, ein

öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein

Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in

Ausübung seiner gewerblichen oder selbständi-

gen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schaden-

ersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit aus-

geschlossen.

-

Teileverkaufsbedingungen-

Stand: 01/2022

I. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen

sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und

Aushändigung oder Übersendung der Rechnung

zur Zahlung fällig.

Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die

Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit

den

vorstehend

vereinbarten

Haftungs-

2

. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der

begrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn

der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung

eingetreten wäre.

Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenfor-

derung des Käufers unbestritten ist oder ein

rechtskräftiger

Titel

vorliegt.

Hiervon

ausgenommen sind Gegenforderungen des

Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein

Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend

machen, soweit es auf Ansprüchen aus

demselben Vertragsverhältnis beruht.

4

. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine

verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der

Verkäufer bereits mit Überschreiten des

Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die

Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach

Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

3. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und

Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht

vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag

5

.

Die

Haftungsbegrenzungen

und

Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten

nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen

oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des

Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder

seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

zurücktreten

und/oder

bei

schuldhafter

Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz

statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer

erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung

bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist

entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen

entbehrlich.

6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder des-

sen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,

die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden

vorübergehend daran hindern, den Kaufgegen-

stand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der

vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Zif-

fern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine

und Fristen um die Dauer der durch diese Um-

stände bedingten Leistungsstörungen. Führen

entsprechende Störungen zu einem Leistungsauf-

schub von mehr als vier Monaten, kann der Käu-

fer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktritts-

rechte bleiben davon unberührt.

II. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich

oder unverbindlich vereinbart werden können,

sind in Textform anzugeben. Lieferfristen

beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann zehn Tage nach Über-

schreiten eines unverbindlichen Liefertermins

oder einer unverbindlichen Lieferfrist den

Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang

der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

III. Abnahme

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Ver-

zugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter

Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5%

des vereinbarten Kaufpreises.

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand

innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereit-

stellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der

Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen

gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag

zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der

Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach

2

2

. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz auf-

1.a. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne

von § 13 BGB ist, kann beim Verkauf gebrauchter

grund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt

dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz

ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der

Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder

der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder

überhaupt kein Schaden entstanden ist.

Teile

Verjährungsfrist

eine

Verkürzung

für

der

Sachmängel

zweijährigen

und

Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab

dem Zeitpunkt der Übergabe des

Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam

vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe

seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der

Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und

die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und

gesondert vereinbart wird.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich

der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages

Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit

digitalen Elementen gelten für die digitalen

Elemente nicht die Bestimmungen dieses

zustehenden

Verkäufers.

Forderungen

Eigentum

des

Abschnittes,

Regelungen.

sondern

die

gesetzlichen

Ist der Käufer eine juristische Person des öffent-

lichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder-

vermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab-

schluss des Vertrages in Ausübung seiner ge-

werblichen oder selbständigen beruflichen Tätig-

keit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch

bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen

den Käufer aus der laufenden Geschäftsbezie-

hung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang

mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

1.b. Wenn der Käufer eine juristische Person des

öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches

Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der

bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner

gewerblichen oder selbständigen beruflichen

Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen

Sachmängeln und Rechtsmängeln bei neuen

Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt

der Übergabe des Kaufgegenstandes an den

Käufer; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die

Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum

Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet,

wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegen-

stand im Zusammenhang stehende Forderungen

unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen For-

derungen aus den laufenden Geschäftsbeziehun-

gen eine angemessene Sicherung besteht.

2. Sofern eine Verkürzung der Verjährungsfrist mit

einem Verbraucher (siehe Ziffer 1.a.) oder einem

Käufer nach Ziffer 1.b. vereinbart wurde oder die

Verjährung gegenüber einem Käufer nach Ziffer

1

.b.

ausgeschlossen

wurde,

gelten

die

2

. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand

Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der

Sachmängelhaftung nicht für Schäden, die auf

einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen

Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines

im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verar-

beiten und zu veräußern, solange er nicht in Ver-

zug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereig-

nungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterver-

kauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich

gesetzlichen

Vertreters

oder

seines

Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

des

Kaufgegenstandes

entstehenden

Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt

sicherungshalber

Rechnungsbetrages

in

Höhe

Abschnitt

des

I.

3

. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen

gemäß

Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen,

der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet

der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung

vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die

der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem

Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder

Zahlung“, Ziffer 1 an den Verkäufer ab. Der Ver-

käufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den

Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen

Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese

Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen

werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsver-

pflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

deren

Erfüllung

die

ordnungsgemäße

Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer

regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese

Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss

vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

V. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln

und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den

gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der

gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und

Betriebsangehörigen des Verkäufers für von

dem

Zeitpunkt

der

Übergabe

des

Kaufgegenstandes an den Käufer.

3

Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte

Schäden.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer

keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,

nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder

gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ver-

legt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung

nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen

des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen

Wohnsitz als Gerichtsstand.

Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und

den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2

dieses Abschnitts entsprechend.

4. Unabhängig von einem Verschulden des

Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des

Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines

Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder

eines Beschaffungsrisikos und nach dem

Produkthaftungsgesetz unberührt.

VIII. Hinweis gemäß § 36

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

5

. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt

Der

Verkäufer

wird

nicht

an

einem

einer

werden, gilt folgendes:

Streitbeilegungsverfahren

vor

Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des

VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht

verpflichtet.

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der

Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei

mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem

Käufer eine Bestätigung über den Eingang der

Anzeige in Textform auszuhändigen.

b) Ersetzte Teile werden Eigentum des

Verkäufers.

VI. Haftung für sonstige Ansprüche

1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht

in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel und

Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die

gesetzlichen Verjährungsfristen.

2

. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in

Abschnitt II. „Lieferung und Lieferverzug“

abschließend geregelt. Für sonstige

Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer

gelten die Regelungen in Abschnitt V. „Haftung für

Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4

entsprechend.

3

§

. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von

13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die

Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler

Dienstleistungen ist, wobei das Teil seine

Funktion auch ohne diese digitalen Produkte

erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte

oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen

Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

VII. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen

Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit

Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheck-

forderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der

Sitz des Verkäufers.

Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für

Kostenvoranschläge

(Kfz-Reparaturbedingungen – Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.

(ZDK))

Kfz-Reparaturbedingungen

Stand: 01/2022

berechnet werden, wenn dies im Einzelfall

vereinbart ist.

Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein

Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den

Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung

verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der

Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des

Auftraggebers überschritten werden.

I. Auftragserteilung

1. Im Auftragsschein oder in einem Bestäti-

gungsschreiben sind die zu erbringenden Lei-

stungen zu bezeichnen und der voraussichtliche

oder verbindliche Fertigstellungstermin anzuge-

ben.

3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben ent-

halten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoran-

schlag die Umsatzsteuer angegeben werden.

2

. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des

Auftragsscheins.

3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer,

Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie

Überführungsfahrten durchzuführen.

III. Fertigstellung

1

. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen

4

. Übertragungen von Rechten und Pflichten des

schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstel-

lungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert

sich der Arbeitsumfang gegenüber dem

ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine

Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer

unverzüglich unter Angabe der Gründe einen

neuen Fertigstellungstermin zu nennen.

Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der

Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.

Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten

Anspruch des Auftraggebers gegen den

Auftragnehmer.

2

. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche

Für andere Ansprüche des Auftraggebers gegen

den Auftragnehmer bedarf es der vorherigen

Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht,

wenn beim Auftragnehmer kein schützenswertes

Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht

oder berechtigte Belange des Auftraggebers an

die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum

Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich

zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24

Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftrag-

nehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein

möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den

jeweils hierfür gültigen Bedingungen des

Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu

stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche

Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen

Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat

das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der

einer

Abtretbarkeit

des

Rechtes

das

schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an

einem Abtretungsausschluss überwiegen.

II. Preisangaben im Auftragsschein; Kosten-

voranschlag

Fertigstellung

des

Auftragsgegenstandes

1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der

unverzüglich zurückzugeben; weitergehender

Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der

Auftragnehmer ist auch für die während des

Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit

der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der

Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung

eingetreten wäre.

Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise,

die bei der Durchführung des Auftrags

voraussichtlich zum Ansatz kommen.

Preisangaben im Auftragsschein können auch

durch Verweisung auf die in Frage kommenden

Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden

Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der

Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung

eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von

Mietwagenkosten den durch die verzögerte

Fertigstellung

ersetzen.

2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche

Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen

Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten

und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen

und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der

Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag

bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner

Abgabe gebunden.

entstandenen

Verdienstausfall

3. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht

für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder

vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des

Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters

oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags

erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber

4

. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungs-

4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auf-

traggebers.

termin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstö-

rungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten

kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter

Verzögerungen keine Verpflichtung zum Scha-

densersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung

eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von

Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme

eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist

jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die

Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies

möglich und zumutbar ist.

5

. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss

seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine

Beanstandung seitens des Auftraggebers,

spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung

erfolgen.

Vl. Zahlung

1. Der Rechnungsbetrag und Preise für

Nebenleistungen sind bei Abnahme des

Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder

Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar

fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach

Meldung der Fertigstellung und Aushändigung

oder Übersendung der Rechnung.

IV. Abnahme

1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch

den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des

Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart

ist.

2

. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann

2

.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den

der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die

Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten

ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon

ausgenommen sind Gegenforderungen des

Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein

Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend

machen, soweit es auf Ansprüchen aus

demselben Vertragsverhältnis beruht.

Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab

Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändi-

gung oder Übersendung der Rechnung abzuho-

len. Im Falle der Nichtabnahme kann der

Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten

Gebrauch machen.

Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines

Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die

Frist auf 2 Arbeitstage.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auf-

tragserteilung eine angemessene Vorauszahlung

zu verlangen.

3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer

die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen.

Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen

des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt

werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung

gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Vll. Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forde-

rung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht

an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz

gelangten Gegenständen zu.

V. Berechnung des Auftrages

1

. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen

Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,

Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen

geltend gemacht werden, soweit sie mit dem

Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

für jede technisch in sich abgeschlossene

Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile

und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.

Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zu-

stellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen

diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haf-

tung bei Verschulden bleibt unberührt.

Für

sonstige

Ansprüche

aus

der

Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfand-

recht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein

rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsge-

genstand dem Auftraggeber gehört.

2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen

Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine

Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei

lediglich

aufzuführen sind.

zusätzliche

Arbeiten

besonders

Vlll. Haftung für Sachmängel

1

.

Ansprüche des Auftraggebers wegen

3

.

Die Berechnung des Tauschpreises im

Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab

Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der

Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz

Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm

Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese

bei Abnahme vorbehält.

Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausge-

baute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des

Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es

keinen Schaden aufweist, der die Wieder-

aufbereitung unmöglich macht.

2

. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung

machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der

Auftragnehmer dem Auftraggeber eine

Bestätigung über den Eingang der Anzeige in

Textform aus.

herzustellender oder zu erzeugender beweglicher

Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische

Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-

rechtliches

Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in

Ausübung seiner gewerblichen oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt,

verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen

Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für

andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in

diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.

Sondervermögen

oder

ein

b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines

Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der

Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des

Auftragnehmers an einen anderen

Kfz-

Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der

Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu

lassen, dass es sich um die Durchführung einer

Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt

und dass diesem ausgebaute Teile während einer

angemessenen Frist zur Verfügung zu halten

sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der

dem Auftraggeber nachweislich entstandenen

Reparaturkosten verpflichtet.

3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1

und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die

auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen

Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers,

seines gesetzlichen Vertreters oder seines

Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung

von Leben, Körper oder Gesundheit.

c) Im Falle der Nachbesserung kann der

Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung

eingebauten Teile bis zum Ablauf der

Verjährungsfrist

Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags

geltend machen.

des

Auftraggegenstandes

4

. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen

Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen,

der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet

der Auftragnehmer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung

vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die

der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem

Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder

Ersetzte

Teile

werden

Eigentum

des

Auftragnehmers.

IX. Haftung für sonstige Schäden

deren

Erfüllung

die

ordnungsgemäße

1. Die Haftung für den Verlust von Geld und

Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in

Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

Durchführung des Auftrags überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der

Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen

darf. Diese Haftung ist auf den bei

Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen

Schaden begrenzt.

2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die

nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“

geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen

Verjährungsfrist.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der

gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und

Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von

ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte

Schäden.

3

. Für Schadensersatzansprüche gegen den

Auftragnehmer gelten die Regelungen in

Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 4

und 5 entsprechend.

Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und

den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3

dieses Abschnitts entsprechend.

X. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und

Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des

Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich

der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur

vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

5. Unabhängig von einem Verschulden des

Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des

Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des

Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder

eines Beschaffungsrisikos und nach dem

Produkthaftungsgesetz unberührt.

Xl. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen

Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit

6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt

werden, gilt folgendes:

Kaufleuten

einschließlich

Wechsel-

und

Scheckforderungen ist ausschließlicher Ge-

richtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der

gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der

Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu

keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,

nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder

gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland

verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung

nicht bekannt ist.

XII. Außergerichtliche Streitbeilegung

1. Kfz-Schiedsstellen

a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen

Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der

Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem

Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit

einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) oder -

mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer

die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-

Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss

unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes

durch

Einreichung

eines

Schriftsatzes

(Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.

b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle

wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die

Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge-

hemmt.

d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet

sich

Verfahrensordnung, die den Parteien auf

Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle

ausgehändigt wird.

nach

deren

Geschäfts-

und

e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge-

schlossen, wenn bereits der Rechtsweg be-

schritten ist. Wird der Rechtsweg während eines

Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die

Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle

werden Kosten nicht erhoben.

2. Hinweis gemäß § 36

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Auftragnehmer wird nicht an einem

Streitbeilegungsverfahren

vor

einer

Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des

VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht

verpflichtet.

Allgemeine Rechtshinweise

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Streitbeilegung

Die EU Kommission stellt unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform („OS-Plattform“) bereit. Diese gibt Verbrauchern die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne Einschaltung eines Gerichts zu klären.

Ignis 1.2 DUALJET HYBRID Club Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 4,9 l/100km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 110 g/km; CO₂-Klasse: C

Ignis 1.2 DUALJET HYBRID Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,0 l/100km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 112 g/km; CO₂-Klasse: C

Ignis 1.2 DUALJET HYBRID Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,0 l/100km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 112 g/km; CO₂-Klasse: C

Ignis 1.2 DUALJET HYBRID ALLGRIP Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,4 l/100km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 121 g/km; CO₂-Klasse: D

Ignis 1.2 DUALJET HYBRID ALLGRIP Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,4 l/100km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 121 g/km; CO₂-Klasse: D

Ignis 1.2 DUALJET HYBRID CVT Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,4 l/100km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 122 g/km; CO₂-Klasse: D

Swift 1.2 DUALJET HYBRID Club Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 4,4 l/100km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 98 g/km; CO₂-Klasse: C

Swift 1.2 DUALJET HYBRID ALLGRIP Club Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 4,9 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 110 g/km; CO₂-Klasse: C

Swift 1.2 DUALJET HYBRID Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 4,4 l/100km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 99 g/km; CO₂-Klasse: C

Swift 1.2 DUALJET HYBRID CVT Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 4,7 l/100km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 106 g/km; CO₂-Klasse: C

Swift 1.2 DUALJET HYBRID ALLGRIP Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 4,9 l/100km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 110 g/km; CO₂-Klasse: C

Swift 1.2 DUALJET HYBRID Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 4,4 l/100km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 99 g/km; CO₂-Klasse: C

Swift 1.2 DUALJET HYBRID CVT Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 4,7 l/100km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 106 g/km; CO₂-Klasse: C

Swift 1.2 DUALJET HYBRID ALLGRIP Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 4,9 l/100km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 110 g/km; CO₂-Klasse: C

Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID Club Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,3 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 119 g/km; CO₂-Klasse: D

Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,3 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 119 g/km; CO₂-Klasse: D

Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,4 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 129 g/km; CO₂-Klasse: D

Vitara 1.5 DUALJET HYBRID AGS Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,0 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 113 g/km; CO₂-Klasse: C

Vitara 1.5 DUALJET HYBRID ALLGRIP AGS Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,6 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 126 g/km; CO₂-Klasse: D

Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,3 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 120 g/km; CO₂-Klasse: D

Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,4 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 128 g/km; CO₂-Klasse: D

Vitara 1.5 DUALJET HYBRID AGS Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,0 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 114 g/km; CO₂-Klasse: C

Vitara 1.5 DUALJET HYBRID ALLGRIP AGS Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,6 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 127 g/km; CO₂-Klasse: D

S-Cross 1.4 BOOSTERJET HYBRID Edition Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,4 l/100km; kombinierter Wert der CO2-Emission: 121 g/km; CO2-Klasse: D

S-Cross 1.4 BOOSTERJET HYBRID Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,4 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 121 g/km; CO₂-Klasse: D

S-Cross 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,6 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 131 g/km; CO₂-Klasse: D

S-Cross 1.5 DUALJET HYBRID AGS Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,1 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 116 g/km; CO₂-Klasse: D

S-Cross 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,7 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 131 g/km; CO₂-Klasse: D

S-Cross 1.5 DUALJET HYBRID ALLGRIP AGS Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,8 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 130 g/km; CO₂-Klasse: D

Swace 1.8 HYBRID CVT Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 4,5 l/100km; kombinierter Wert der CO2-Emission: 102 g/km; CO2-Klasse: C

Across 2.5 PLUG-IN HYBRID CVT Comfort+ Verbrauchswerte: gewichtet kombinierter Energieverbrauch: 17,1kWh/100km plus 1,0 l/100 km; gewichtet kombinierter Wert der CO2-Emission: 22 g/km; CO2-Klasse: B; kombinierter Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie: 6,6 l/100km; CO2-Klasse (bei entladener Batterie): E


Abbildungen zeigen Sonderausstattungen.